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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07   

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https://dejure.org/2010,23146
LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07 (https://dejure.org/2010,23146)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07 (https://dejure.org/2010,23146)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2010 - L 13 VJ 7/07 (https://dejure.org/2010,23146)
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  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07
    Maßgebend sind zum einen die Vorschriften des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG), die für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000 anzuwenden sind, da das sie ablösende Infektionsschutzgesetz (IfSG) ohne Übergangsvorschrift am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist; für die Zeit danach sind der Entscheidung die - im Wesentlichen inhaltsgleichen - Vorschriften des IfSG zu Grunde zu legen (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 20. Juli 2005, B 9a/9 VJ 2/04 R, SozR 4-3851 § 20 Nr. 1).

    Das BSG entscheidet seit dem Urteil vom 29. Mai 1980 (- 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S. 32) in ständiger Rechtsprechung, dass dem Tatbestand einer öffentlichen Empfehlung einer Impfung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichzusetzen sein kann, wenn das ständige und längere Zeit andauernde Verhalten der mit der Durchführung bestimmter Impfungen regelmäßig befassten Medizinalpersonen den Schluss erlaubt, diese Impfung sei öffentlich empfohlen, und die zuständige Behörde das Verhalten der Medizinalpersonen kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und die Wirkung verhindern können (Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R - BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils Randnr. 29).

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R

    Impfschadensrecht - Impfung - Impfschaden - gesundheitliche Schädigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07
    Die vorauszusetzende öffentliche Empfehlung muss sich nicht nur auf das "Ob", sondern auch auf die Durchführungsmodalität beziehen, insbesondere hinsichtlich des zu verwendenden Impfstoffes (BSG, Urteil vom 2. Oktober 2008, B 9/9a VJ 1/07 R, Juris, Randnr. 18).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VJ 1/08 R

    Impfschaden - Beschädigtenrente - Impfstudie - Impfempfehlung - Rechtsschein -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07
    Bezogen auf das individuelle Impfverhalten von Ärzten und Krankenschwestern besteht eine Überwachungsverpflichtung nur insoweit, als einem ständigen und längere Zeit andauernden fehlerhaften Verhalten entgegenzuwirken ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2009, B 9 VJ 1/08 R, Juris, Randnr. 36).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07
    Erforderlich ist, dass die schädigende Einwirkung (die Impfung), die gesundheitliche Primärschädigung in Form einer unüblichen Impfreaktion und die Schädigungsfolge (ein Dauerleiden) nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nachgewiesen und nicht nur wahrscheinlich sind (BSG, Urteil vom 19. März 1986, 9a RVi 2/84, SozR 3850 § 51 Nr. 9).
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07
    Das BSG entscheidet seit dem Urteil vom 29. Mai 1980 (- 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S. 32) in ständiger Rechtsprechung, dass dem Tatbestand einer öffentlichen Empfehlung einer Impfung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichzusetzen sein kann, wenn das ständige und längere Zeit andauernde Verhalten der mit der Durchführung bestimmter Impfungen regelmäßig befassten Medizinalpersonen den Schluss erlaubt, diese Impfung sei öffentlich empfohlen, und die zuständige Behörde das Verhalten der Medizinalpersonen kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und die Wirkung verhindern können (Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R - BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils Randnr. 29).
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